{"id":16640,"date":"2023-12-02T16:00:00","date_gmt":"2023-12-02T15:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.caesar-preller.de\/?p=16640"},"modified":"2023-12-02T16:00:00","modified_gmt":"2023-12-02T15:00:00","slug":"impfschaeden-nunmehr-ist-der-ganzevertrag-zwischen-biontech-und-der-eu-kommissionoffen-gelegt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.impfsch\u00e4den-corona.de\/?p=16640","title":{"rendered":"Impfsch\u00e4den \u2013 nunmehr ist der ganze<br>Vertrag zwischen BioNTech und der EU-Kommission<br>offen gelegt"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zwischen der Firma BioNTech und der europ\u00e4ischen Kommission und den Mitgliedsstaaten wurde im November 2020 ein Vertrag \u00fcber die Bestellung und Lieferung von Impfstoffen gegen die COVID-19-Virus beschlossen. Sehr lange war dieser Vertrag unter Verschluss. Im Jahre 2022 wurde er teilweise ver\u00f6ffentlicht.<br>Mittlerweile liegt uns der gesamte Vertrag ungeschw\u00e4rzt und in voller L\u00e4nge vor. Man muss sich zun\u00e4chst wundern, warum \u00fcberhaupt dieser Vertrag nicht von Anfang an, offengelegt worden ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Herr Rechtsanwalt C\u00e4sar-Preller vermutet, dass man bef\u00fcrchtet hat, dass, wenn der Vertrag offengelegt worden w\u00e4re, sich die Bereitschaft, sich gegen die COVID-19 Pandemie impfen zu lassen geringer ausgefallen w\u00e4re. Insofern hat man ganz bewusst, den Vertrag unter Verschluss gehalten.<br>In diesem Vertrag stehen sehr weitgehende Vertragsklauseln, die einmal zusammengefasst dazu f\u00fchren, dass die Firma BioNTech von aller Verantwortung f\u00fcr die Impfstoffe freigesprochen wurde und dar\u00fcber hinaus eine vollst\u00e4ndige Privilegierung bei der Haftung bekommen hat.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im Vertrag steht zum einen, dass die gesamte Verantwortung f\u00fcr den Impfstoff nicht etwa bei der Firma BioNTech liegt, sondern bei den jeweiligen EU-Mitgliedsstaaten. Damit hat sich BioNTech vollst\u00e4ndig von seinem Impfstoff distanziert. Weiterhin ist zu lesen, dass nicht etwa der Hersteller am Ende f\u00fcr Impfsch\u00e4den haftet, sondern der einzelne EU-Mitgliedsstaat, da er die volle Haftung \u00fcbernommen hat.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Man muss zwar gegen den Hersteller Anspr\u00fcche geltend machen und ggf. auch klagen. Wenn dann der Impfstoffhersteller, hier BioNTech, verurteilt wird, dann zahlt die Bundesrepublik Deutschland den Impfstoffhersteller aus bzw. stellt ihn von allen Zahlungen frei.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Dies ist ein einmaliger Vorgang, wenn es um die Inbetriebnahme von Medikamenten, wie es Impfstoffe sind, geht.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In dem Vertragswerk steht weiterhin, dass sich die Vertragsparteien, das hei\u00dft die Firma BioNTech und die EU, sowie die EU-Mitgliedsstaaten dar\u00fcber einig sind, dass die Wirkungsweise und die Langzeitwirkungen des Impfstoffes von BioNTech unbekannt sind. Es steht auch im Vertrag, dass sich die Vertragsschlie\u00dfenden dar\u00fcber einig sind, dass Ein- und Auftritt von Nebenwirkungen unbekannt sind. Herr Rechtsanwalt C\u00e4sar-Preller sagt hierzu, dass bei dieser Ausgangslage der Impfstoff \u00fcberhaupt nicht zulassungsf\u00e4hig gewesen ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Dennoch hat die europ\u00e4ische Arzneimittelbeh\u00f6rde EMA im Dezember 2020 die vorl\u00e4ufige Zulassung erteilt. Dies stellt ebenfalls, wie Herr Rechtsanwalt C\u00e4sar-Preller festh\u00e4lt, einen einmaligen Vorgang in der Zulassung von Medikamenten dar. Ein Medikament, dessen Wirkung man nicht kennt und dessen Nebenwirkungen auch unbekannt sind, kann niemals zugelassen werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im Vertrag steht im \u00dcbrigen noch, dass die Vertragsschlie\u00dfenden vereinbaren, dass die EMA im Dezember 2020 die Zulassung erteilen wird. Wie k\u00f6nnen die vertragsschlie\u00dfenden Parteien dies so einfach festlegen, denn eigentlich ist doch die EMA eine unabh\u00e4ngige Beh\u00f6rde. Die EMA hat dann im Dezember 2020 auf politischen Druck hin die Zulassung erteilt, obwohl Wirkungsweise und Nebenwirkungen unbekannt gewesen sind. Die Rechtsanwaltskanzlei C\u00e4sar-Preller sieht durch den Vertrag, der lange Zeit nicht offengelegt worden ist, eine T\u00e4uschung gegen\u00fcber den Impflingen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Den Impflingen wurde in der sogenannten Impfkampagne weisgemacht, dass der Impfstoff von BioNTech v\u00f6llig harmlos sei, bedenkenlos eingesetzt werden kann und keine Nebenwirkungen hat.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wir vertreten nunmehr seit \u00fcber zwei Jahren die Interessen der Impfgesch\u00e4digten. Herr Rechtsanwalt C\u00e4sar-Preller ist der erste Anwalt in Deutschland, der die Interessen der Impfgesch\u00e4digten vertreten hat.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wenn Sie Fragen hierzu haben, k\u00f6nnen Sie gerne ein kostenfreies Orientierungsgespr\u00e4ch ausmachen, entweder pers\u00f6nlich in unserer Zentralkanzlei in Wiesbaden oder in einem unserer Sprechstundenorte Bad Harzburg, Berlin, Hamburg, K\u00f6ln, Stuttgart oder M\u00fcnchen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Gerne stehen wir auch f\u00fcr einen Telefontermin zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bitte w\u00e4hlen Sie die Zentralrufnummer 0611-450230.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zwischen der Firma BioNTech und der europ\u00e4ischen Kommission und den Mitgliedsstaaten wurde im November 2020 ein Vertrag \u00fcber die Bestellung und Lieferung von Impfstoffen gegen die COVID-19-Virus beschlossen. Sehr lange war dieser Vertrag unter Verschluss. 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