{"id":15923,"date":"2023-04-02T10:08:21","date_gmt":"2023-04-02T08:08:21","guid":{"rendered":"https:\/\/www.impfsch\u00e4den-corona.de\/?p=15923"},"modified":"2023-04-27T10:28:50","modified_gmt":"2023-04-27T08:28:50","slug":"klage-gegen-die-bundesrepublik","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.impfsch\u00e4den-corona.de\/?p=15923","title":{"rendered":"Klage gegen die Bundesrepublik"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Der Anwalt, der Impfgesch\u00e4digten schnellere Hilfe verschaffen will<\/strong><br><br><em>Artikel von <a href=\"https:\/\/www.tagesspiegel.de\/autoren\/saara-von-alten\">Saara von Alten<\/a> | Tagesspiegel | 15.03.2023<\/em><br><\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Eine Rechtsverordnung aus dem Beginn der Corona-Pandemie verhindert, dass Impfgesch\u00e4digte rasch Schadenersatz bekommen. Eine Wiesbadener Anwaltskanzlei geht nun dagegen an.<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Am 26. Dezember 2020 wurde in Deutschland die erste Person gegen Covid-19 geimpft. Seitdem haben 64 Millionen Menschen mindestens ein Vakzin gegen Sars-Cov-2 erhalten. Die allermeisten haben die Impfung gut vertragen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Doch es gab auch Geimpfte, die schwere Nebenwirkungen erlitten haben, wie Herzmuskelentz\u00fcndungen, Sinusvenenthrombosen oder das Guillain-Barr\u00e9-Syndrom, eine seltene Nervenerkrankung. Daten des zust\u00e4ndigen Paul-Ehrlich-Institutes zufolge kommt auf 10.000 Corona-Impfungen maximal ein Fall schwerer Folgeschaden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr diese Personen oder auch Menschen, die unter dem sogenannten Post-Vac-Syndrom leiden, ist es in Deutschland kaum m\u00f6glich, Entsch\u00e4digungen wie beispielsweise ein Schmerzensgeld zu erstreiten. Denn die Hersteller haben die \u00dcbernahme aller Haftungsanspr\u00fcche durch die Bundesrepublik Deutschland in ihren Vertr\u00e4gen festschreiben lassen. Diese hat wiederum die H\u00fcrden f\u00fcr Gesch\u00e4digte entsprechend hoch angesetzt.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Aus einer Gef\u00e4hrdungshaftung wurde eine Verschuldenshaftung<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Deshalb hat die Rechtsanwaltskanzlei C\u00e4sar-Preller aus Wiesbaden nun Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Mit dem Ziel, eine bestimmte Rechtsverordnung im Arzneimittelgesetz zu kippen. Das Verwaltungsgericht K\u00f6ln hat den Eingang der Klage best\u00e4tigt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die betreffende Rechtsverordnung hat aus der&nbsp;<em>Gef\u00e4hrdungshaftung<\/em>&nbsp;des Arzneimittelgesetzes im Hinblick auf die Corona-Impfstoffe eine&nbsp;<em>Verschuldenshaftung<\/em>&nbsp;gemacht.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das bedeutet, dass nicht derjenige, der ein Produkt vertreibt, automatisch bei Schaden haftet, sondern nur in dem Falle, dass dem Unternehmen ein schuldhaftes Handeln nachgewiesen werden kann.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Demnach m\u00fcsse ein Anspruchsteller, wenn er Schadenersatz aufgrund eines Impfschadens gegen den Hersteller durchsetzen will, \u201eneben allen anderen Nachweisen und Voraussetzungen auch noch das Verschulden des Herstellers darlegen und dies auch beweisen\u201c, sagt Rechtsanwalt Joachim C\u00e4sar-Preller.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u201eDies ist ein unangemessenes weiteres Hindernis, um erfolgreich Schadensersatzanspr\u00fcche geltend zu machen\u201c, moniert der Anwalt, der unabh\u00e4ngig von dieser Klage 360 Menschen vertritt, die Entsch\u00e4digungen aufgrund angenommener Impfsch\u00e4den erstreiten wollen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die betreffende Rechtsverordnung aus dem Arzneimittelgesetz stammt aus dem Fr\u00fchjahr 2020, als es noch keinen einsatzbereiten Impfstoff gab. C\u00e4sar-Preller kritisiert, dass die Bundesregierung einerseits damit zeigte, dass man schon rechtzeitig von der M\u00f6glichkeit schwerer Impfsch\u00e4den ausging.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u201eAndererseits hat das Gesundheitsministerium bei der Erstellung der Verordnung nicht an den B\u00fcrger gedacht, wie dieser leichter Schadenersatz geltend machen k\u00f6nnte, sondern nur im Blick gehabt, dass die Pharmakonzerne nicht mit Schadenersatzforderungen \u00fcberh\u00e4uft werden k\u00f6nnten\u201c, sagt C\u00e4sar-Preller.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Am Ende f\u00fchrt nach Auffassung des Anwalts diese Rechtsverordnung dazu, dass die Hersteller nicht haften, dass der Staat nicht haftet \u2013 und alle entstandenen Nachteile beim Impfgesch\u00e4digten verbleiben. \u201eObwohl man dem B\u00fcrger suggeriert hat, dass die Corona-Impfung nur ein Piks und ohne Nebenwirkung sei\u201c, sagt C\u00e4sar-Preller.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Gesch\u00e4digte sollen leichter Entsch\u00e4digung erstreiten k\u00f6nnen<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Mit der Klage m\u00f6chte der Anwalt erreichen, dass Gesch\u00e4digte \u00fcber die Pharmafirmen leichter Entsch\u00e4digungszahlungen erstreiten k\u00f6nnen. Diese k\u00f6nnen die Konzerne \u2013 Astrazeneca, Biontech, Moderna oder Johnson &amp; Johnson \u2013 aber gem\u00e4\u00df dem mit der Europ\u00e4ischen Union geschlossenen Vertrag von der Bundesregierung zur\u00fcckfordern. Die Konzerne m\u00fcssen kein Geld zahlen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat k\u00fcrzlich ein Programm angek\u00fcndigt, um von Long Covid oder von Corona-Impfsch\u00e4den Betroffene zu unterst\u00fctzen. Er verhandele dazu mit dem Haushaltsausschuss, sagte Lauterbach. Auf Nachfrage von Tagesspiegel-Background best\u00e4tigten mehrere Ausschussmitglieder solche Verhandlungen aber nicht.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Lauterbach schlug au\u00dferdem vor, dass die Arzneimittel-Hersteller sich freiwillig an den Kosten daf\u00fcr beteiligten k\u00f6nnten, denn deren \u201eGewinne sind ja exorbitant gewesen\u201c, so der Minister. Experten gehen aber eher nicht davon aus, dass die Firmen dem folgen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Unabh\u00e4ngig davon k\u00f6nnen Opfer von Impfsch\u00e4den im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes, Schadenersatzleistungen bei den Versorgungs\u00e4mtern beantragen. Bisher wurden laut Recherchen der \u201eS\u00fcddeutschen Zeitung\u201c von 6682 Antr\u00e4gen 285 bewilligt, 2075&nbsp;wurden abgelehnt, die \u00fcbrigen 4322 seien bei den Beh\u00f6rden der Bundesl\u00e4nder noch in Bearbeitung.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Rechtsanwalt C\u00e4sar-Preller verweist darauf, dass auch hierf\u00fcr die H\u00fcrden sehr hoch seien und nur sehr geringe Betr\u00e4ge von monatlich zwischen 154 bis maximal 814 Euro im Monat ausbezahlt w\u00fcrden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Anwalt, der Impfgesch\u00e4digten schnellere Hilfe verschaffen will Artikel von Saara von Alten | Tagesspiegel | 15.03.2023 Eine Rechtsverordnung aus dem Beginn der Corona-Pandemie verhindert, dass Impfgesch\u00e4digte rasch Schadenersatz bekommen. Eine Wiesbadener Anwaltskanzlei geht nun dagegen an. Am 26. Dezember 2020 wurde in Deutschland die erste Person gegen Covid-19 geimpft. 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