{"id":15889,"date":"2022-12-11T12:00:00","date_gmt":"2022-12-11T11:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.caesar-preller.de\/?p=15889"},"modified":"2022-12-11T12:00:00","modified_gmt":"2022-12-11T11:00:00","slug":"hoehere-huerden-fuer-rechtliche-schritte-gegen-impfschaeden-in-deutschland","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.impfsch\u00e4den-corona.de\/?p=15889","title":{"rendered":"Sonderrecht bei Haftung f\u00fcr Hersteller"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Wer rechtlich gegen Impfsch\u00e4den vorgehen will, hat es schwer \/ Bund hat H\u00fcrden h\u00f6her gelegt als \u00fcblich<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">WIESBADEN\/K\u00d6LN. Fast 190 Millionen Corona-Impfungen wurden in Deutschland durchgef\u00fchrt. Bei den meisten Menschen ist dabei alles gut gegangen. Impfsch\u00e4den sind sehr selten \u2013 aber es gibt sie. Noch immer w\u00fcrden sich t\u00e4glich Betroffene mit schweren Erkrankungen in seiner Kanzlei melden, die nach der Corona-Impfung aufgetreten sind, erz\u00e4hlt der Wiesbadener Rechtsanwalt <a href=\"https:\/\/www.caesar-preller.de\/joachim-caesar-preller\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Joachim C\u00e4sar-Preller<\/a>. Er vertritt mittlerweile mehr als 500 Mandanten, die Komplikationen erlitten haben. In 18 F\u00e4llen hat er Klage eingereicht. Es geht um Schadensersatz und Schmerzensgeld infolge schwerer Impfnebenwirkungen wie Thrombosen, Herzerkrankungen, Schlaganf\u00e4lle und Autoimmunerkrankungen. Die H\u00fcrden f\u00fcr die Kl\u00e4ger seien hoch, berichtet C\u00e4sar-Preller. Die Kl\u00e4ger m\u00fcssten den Impfstoffherstellern n\u00e4mlich grobe Fahrl\u00e4ssigkeit und Vorsatz nachweisen \u2013 anders als \u00fcblicherweise im Arzneimittelgesetz geregelt. Denn grunds\u00e4tzlich m\u00fcssen pharmazeutische Hersteller immer haften, wenn durch das von ihnen in Verkehr gebrachte Arzneimittel ein Mensch zu Schaden kommt.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Anwalt kritisiert \u201eDoppelprivilegierung\u201c<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Diese sogenannte Gef\u00e4hrdungshaftung hatte der Gesetzgeber jedoch, lange bevor die ersten Impfstoffe auf den Markt kamen, au\u00dfer Kraft gesetzt. Im Mai 2020 hatte der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eine Rechtsverordnung, die sogenannte MedBVSV, erlassen: Diese dient der Sicherstellung der Versorgung der Bev\u00f6lkerung mit Produkten des medizinischen Bedarfs bei der durch das Coronavirus Sars-CoV-2 verursachten Epidemie. Zu diesem Zweck wurden auch Ausnahmen vom Arzneimittelgesetz verf\u00fcgt, die unter anderem auch die Haftung betreffen. \u201eDas hat es noch bei keinem anderen Arzneimittel gegeben\u201c, sagt Rechtsanwalt C\u00e4sar-Preller. Den Herstellern sei damit in zweifacher Hinsicht eine Privilegierung einger\u00e4umt worden. \u201eEinerseits haften sie nur bei grober Fahrl\u00e4ssigkeit und Vorsatz und andererseits \u2013 wenn sie dann doch mal zahlen m\u00fcssen \u2013 bekommen sie den Schaden auch noch vom Staat erstattet. Das ist eigentlich eine Doppelprivilegierung. Das ist absolut einmalig.\u201c Um die Entwicklung von Impfstoffen gegen Covid-19 zu f\u00f6rdern und die von den Herstellern hierbei eingegangenen finanziellen Risiken zu reduzieren, sehen die von der Europ\u00e4ischen Kommission mit den Herstellern geschlossenen Vertr\u00e4ge vor, dass die Mitgliedstaaten bei Haftungsf\u00e4llen aufgrund von Nebenwirkungen finanzielle Verpflichtungen f\u00fcr die Hersteller in bestimmten F\u00e4llen \u00fcber- nehmen, best\u00e4tigt das Bundesgesundheitsministerium (BMG). Einige Patientenanw\u00e4lte \u00e4rgert das \u2013 so auch C\u00e4sar-Preller. Mit Blick auf die Milliardengewinne der Impfstoffhersteller kritisiert er: \u201eDie Gewinne werden privatisiert und die Risiken sozialisiert. Der Staat zahlt, also die Steuerzahler.\u201c In seinen Augen gibt es keinen sachlichen Grund f\u00fcr diese Privilegierung der Impfstoffhersteller. Dass diese ein \u201eRiesengesch\u00e4ft\u201c machen w\u00fcrden, sei doch von Anfang an klar gewesen. Es sei unverst\u00e4ndlich, warum man sie vor den Risiken sch\u00fctzen wollte, denn diese seien in Anbetracht der hohen Gewinne durchaus bezahlbar. \u201eWir halten diese Verordnung f\u00fcr verfassungs- widrig und gehen mit unseren Klagen auch dagegen vor\u201c, sagt C\u00e4sar-Preller. Nicht nachvollziehbar sei auch, warum die Verordnung von Bundesgesundheitsminister Lauterbach bis Ende 2023 verl\u00e4ngert worden ist. Das BMG begr\u00fcndet die Verl\u00e4ngerung der Geltungsdauer damit, dass damit bew\u00e4hrte Instrumente zur Sicherstellung des medizinischen Bedarfs verf\u00fcgbar gehalten werden. Dies sei auch mit Blick auf das derzeitige Infektionsgeschehen zwingend erforderlich. \u201eDurch die MedBVSV werden die praktischen H\u00fcrden, sich gegen Impfsch\u00e4den rechtlich zur Wehr setzen zu k\u00f6nnen, eindeutig erh\u00f6ht\u201c, sagt auch Markus Ogorek, Leiter des Instituts f\u00fcr \u00d6ffentliches Recht und Verwaltungslehre der Universit\u00e4t zu K\u00f6ln. Diese Erh\u00f6hung sei allerdings nicht willk\u00fcrlich, vielmehr sei es der Bundesregierung gerade darauf angekommen, die Impfstoffhersteller in Teilen von einer Haftung zu befreien. \u201eDie Bundesregierung, der durch den Deutschen Bundestag auch eine hinreichende Erm\u00e4chtigungsgrundlage an die Seite gestellt wurde, hat mit einem nachvollziehbaren Sachgrund gehandelt. Aufgrund der zu Beginn der Pandemie unheimlich engen Zeitanforderungen f\u00fcr die Entwicklung eines Corona-Impfstoffes war es wichtig, den Herstellern Sorgen zu nehmen, sie k\u00f6nnten gegebenenfalls in erheblichem Umfang zur Haftung kommen. Hierbei geht es nicht um den Schutz von unwissenschaftlichen Erprobungen oder gar von Betrug \u2013 dies w\u00fcrde weiterhin eine Haftung ausl\u00f6sen. Allerdings k\u00f6nnen im Arzneimittel- recht aufgrund der sehr komplexen Vorschriften zur Markt- reife eines Impfstoffes unter Umst\u00e4nden bereits kleinere Fehler zu Konsequenzen f\u00fchren. Durch die teilweise Befreiung der Hersteller von diesen jedenfalls subjektiv gut vorstellbaren Vorbehalten unter- st\u00fctzte die Bundesregierung die rasche Impfstofffertigung und damit mittelbar den Schutz von Leben und die Gesundheit der Bev\u00f6lkerung, also G\u00fcter von Verfassungsrang\u201c, sagt Ogorek. Er k\u00f6nne aber politisch gut nachvollziehen, dass angesichts der breiten Impfstoffverf\u00fcgbarkeiten inzwischen die Frage gestellt werde, wie weit diese Sonderregel noch verl\u00e4ngert werden sollte. \u201eWeil Corona jedenfalls aktuell noch eine Pandemie darstellt und die Hersteller weiterhin auf einem schnell entwickelten Ursprungsimpfstoff aufbauen, auch wenn dieser inzwischen in Masse verf\u00fcgbar ist, bleibt zumindest die aktuelle Verl\u00e4ngerung aus meiner Sicht rechtlich nicht zu beanstanden. Klar ist allerdings: Solche Verl\u00e4ngerungen werden schwerlich noch f\u00fcr viele weitere Jahre begr\u00fcndbar sein.\u201c<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer rechtlich gegen Impfsch\u00e4den vorgehen will, hat es schwer \/ Bund hat H\u00fcrden h\u00f6her gelegt als \u00fcblich WIESBADEN\/K\u00d6LN. Fast 190 Millionen Corona-Impfungen wurden in Deutschland durchgef\u00fchrt. Bei den meisten Menschen ist dabei alles gut gegangen. 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