{"id":14891,"date":"2022-03-07T08:37:00","date_gmt":"2022-03-07T07:37:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.caesar-preller.de\/?p=14644"},"modified":"2022-03-07T08:37:00","modified_gmt":"2022-03-07T07:37:00","slug":"einrichtungsbezogene-impfpflicht-ab-15-maerz-2022","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.impfsch\u00e4den-corona.de\/?p=14891","title":{"rendered":"Einrichtungsbezogene Impfpflicht ab 15.M\u00e4rz 2022"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Eilantr\u00e4ge gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht abgewiesen. Diese Eilantragsentscheidungen nimmt zwar die Hauptsache nicht vorweg, aber man kann schon die Tendenz sehen, dass wohl auch sp\u00e4ter einmal in der Hauptsache das Bundesverfassungsgericht die Impfpflicht nicht kippen wird, sagt Rechtsanwalt Joachim C\u00e4sar-Preller. Wie m\u00fcssen sich nun Ungeimpfte auf die kommende Impfpflicht einrichten?<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Eine M\u00f6glichkeit ist, dass sich die Ungeimpften ein \u00e4rztliches Attest geben lassen, aus dem hervorgeht, dass ausnahmsweise eine Impfung nicht m\u00f6glich ist. Mit einem entsprechenden Attest w\u00e4re man dann nach dem Gesetz von einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht befreit, sagt Rechtsanwalt Joachim C\u00e4sar-Preller.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Eine andere Variante ist es, ganz bewusst in das Homeoffice zu gehen. Es sollten alle M\u00f6glichkeiten mit dem Arbeitgeber an- und abgesprochen werden. Wir haben derzeit die Pflicht zum Homeoffice, wenn betriebliche Gr\u00fcnde nicht dagegenstehen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In den medizinischen Einrichtungen gibt es auch einen gro\u00dfen Verwaltungsapparat, und diese Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter k\u00f6nnten allesamt wohl ins Homeoffice abwandern.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Dies m\u00fcsste im \u00dcbrigen auch der Arbeitgeber vor einer etwaigen arbeitsrechtlichen K\u00fcndigung pr\u00fcfen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Arbeitgeber muss eine mangelnde Impfung dem Gesundheitsamt melden. Das Gesundheitsamt wird dann eine Anh\u00f6rung beim betroffenen Arbeitnehmer durchf\u00fchren. Hier kann der Arbeitnehmer seine besonderen Beweggr\u00fcnde f\u00fcr eine Nichtimpfung bekanntgeben.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Am Ende wird das Gesundheitsamt entscheiden, ob die Besch\u00e4ftigung ohne weiteres fortgesetzt werden kann oder ob ein Besch\u00e4ftigungsverbot ausgesprochen wird. Bei diesen Entscheidungen handelt es sich um eine Ermessensentscheidung der Gesundheitsbeh\u00f6rde. Das bedeutet, dass es nicht etwa automatisch in jedem Fall eines ungeimpften Status zu einem Besch\u00e4ftigungsverbot kommt. Gerade auch, weil es in den meisten medizinischen Einrichtungen zu Personalengp\u00e4ssen kommt, wird es wohl h\u00e4ufig zu keinem Besch\u00e4ftigungsverbot kommen werden, meint Rechtsanwalt Joachim C\u00e4sar-Preller.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Sollte es vom Gesundheitsamt zu einem Besch\u00e4ftigungsverbot kommen, so ist dies ein Verwaltungsakt. Hiergegen kann nat\u00fcrlich die Arbeitnehmerin, der Arbeitnehmer vor das Verwaltungsgericht ziehen, um den Verwaltungsakt, das Besch\u00e4ftigungsverbot, aufheben zu lassen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Es folgt ein langj\u00e4hriger Verwaltungsprozess. In der Regel hat eine entsprechende Klage hinsichtlich des Verwaltungsaktes, des Besch\u00e4ftigungsverbots eine aufschiebende Wirkung, sodass zun\u00e4chst einmal die betroffenen Ungeimpften weiterarbeiten d\u00fcrfen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Eine Ausnahme gibt es nur in den F\u00e4llen, in denen das Gesundheitsamt die sofortige Vollziehung des Besch\u00e4ftigungsverbotes angeordnet hat. Hierf\u00fcr m\u00fcssen allerdings sehr strenge Voraussetzungen vorliegen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In der Regel wird von einer sofortigen Vollziehung wohl Abstand zu nehmen sein, weil nicht \u00fcberwiegende Interessen f\u00fcr ein Besch\u00e4ftigungsverbot werben, sagt Rechtsanwalt Joachim C\u00e4sar-Preller.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Erst wenn der Weg durch die Verwaltungsgerichte I. und II. Instanz das Besch\u00e4ftigungsverbot des Gesundheitsamtes best\u00e4tigt haben, k\u00f6nnte der Arbeitgeber an eine K\u00fcndigung denken.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In den meisten Betrieben des Gesundheitswesens gilt das K\u00fcndigungsschutzgesetz, und wenn man die Probezeit bestanden hat und mehr als 10 Arbeitnehmer im gleichen Unternehmen besch\u00e4ftigt sind, k\u00f6nnten sich der oder die betroffenen Arbeitnehmer gegen eine ausgesprochene K\u00fcndigung vor dem Arbeitsgericht wehren.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das alles k\u00f6nnte am Ende so lange dauern, dass gegebenenfalls die einrichtungsbezogene Impfpflicht ausgelaufen ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Auf jeden Fall sollte sich jeder betroffene Arbeitnehmer anwaltlicher Beratung versichern, um dieser essentiellen Bedrohung durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht begegnen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Rechtsanwalt Joachim C\u00e4sar-Preller<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Fachanwalt f\u00fcr Bank- und Kapitalmarktrecht<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Fachanwalt f\u00fcr Bau- und Architektenrecht<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Eilantr\u00e4ge gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht abgewiesen. 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