{"id":13191,"date":"2020-10-27T08:41:33","date_gmt":"2020-10-27T07:41:33","guid":{"rendered":"http:\/\/www.caesar-preller.de\/?p=13191"},"modified":"2020-10-27T08:41:33","modified_gmt":"2020-10-27T07:41:33","slug":"urlaub-in-corona-zeiten-was-arbeitnehmer-wissen-muessen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.impfsch\u00e4den-corona.de\/?p=13191","title":{"rendered":"Urlaub in Corona-Zeiten: Was Arbeitnehmer wissen m\u00fcssen"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong><em>Artikel von Ralf Heidenreich &#8211; Wiesbadener Kurier<\/em><\/strong>,  <em>https:\/\/www.wiesbadener-kurier.de\/wirtschaft\/wirtschaft-ueberregional\/urlaub-in-corona-zeiten-was-arbeitnehmer-wissen-mussen_22417572<\/em> <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, wohin ich in Urlaub fahre? Darf er sich weigern, das Gehalt auszahlen, wenn ich in Quarant\u00e4ne bin? Urlaub in Corona-Zeiten &#8211; wir kl\u00e4ren auf.  <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">FRANKFURT \/ WIESBADEN &#8211; Weltweit steigen die  Corona-Infektionszahlen sprunghaft an. Die Zahl der Risikogebiete w\u00e4chst  entsprechend. Was Arbeitnehmer jetzt beachten m\u00fcssen.                                       <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, wohin ich verreise?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Grunds\u00e4tzlich Nein, sagen die Gewerkschaften, denn das sei  Privatangelegenheit. Dagegen schreibt der Bundesverband der  Arbeitgeberverb\u00e4nde (BDA), dass der Arbeitgeber berechtigt ist, einen  Urlaubsr\u00fcckkehrer zu fragen, ob er in einem Risikogebiet war. Was gilt  nun? Beim genaueren Hinschauen liegen die beiden Aussagen relativ dicht  beieinander. Denn auch der DGB erl\u00e4utert, dass die Privatangelegenheit  enden kann, wenn der Betreffende in einem Risikogebiet war. Denn dann  gehe es auch um die Gesundheit der Kollegen. Der Wiesbadener Anwalt  Joachim C\u00e4sar-Preller, Experte f\u00fcr Arbeitsrecht, geht noch weiter: In  Zeiten einer Pandemie \u201emuss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber mitteilen,  wohin er in Urlaub f\u00e4hrt. Denn der Arbeitgeber hat eine besondere  F\u00fcrsorgepflicht und muss entsprechende Vorkehrungen treffen.\u201c So k\u00f6nne  es nach der R\u00fcckkehr zu Ausfallzeiten des Arbeitnehmers kommen, wenn  dieser in Quarant\u00e4ne m\u00fcsse.                                 <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Kann der Arbeitgeber mir verbieten, dass ich in einem Risikogebiet Urlaub mache?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nein, rein rechtlich kann er das nicht. Das Reiseziel ist grunds\u00e4tzlich  eine Privatangelegenheit. \u201eAllerdings kann es Probleme geben, wenn Sie  aus dem Urlaub zur\u00fcckkehren und deshalb Ihre Arbeitspflichten nicht  wahrnehmen k\u00f6nnen\u201c, hebt der DGB hervor. Weil man in Quarant\u00e4ne ist oder  an Covid-19 erkrankt. Probleme beispielsweise bei der Lohnfortzahlung  (siehe n\u00e4chste Frage).   <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Muss der Arbeitgeber mein Gehalt weiterzahlen, wenn ich in Quarant\u00e4ne bin?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><br>Kann man seine Arbeitsleistung weiter anbieten und ist Homeoffice  m\u00f6glich, ist es dem DGB zufolge relativ einfach. Problematisch wird es  Experten zufolge, wenn man einen Beruf hat, in dem Homeoffice nicht  m\u00f6glich ist oder wenn die Krankheit selbst verschuldet wurde.  Grunds\u00e4tzlich gilt: Wer wegen staatlich angeordneter Quarant\u00e4ne nicht  arbeiten kann, hat gem\u00e4\u00df Infektionsschutzgesetz einen  Entsch\u00e4digungsanspruch, der sich in den ersten sechs Wochen nach dem  Verdienstausfall (Nettogehalt) bemisst. Laut Thorsten Ruppel, Fachanwalt  f\u00fcr Arbeitsrecht aus Wetzlar, tritt der Arbeitgeber in Vorleistung und  erh\u00e4lt die Entsch\u00e4digung wieder vom Land erstattet. Danach zahlt das  Land direkt, vergleichbar dem Krankengeld. Der Entsch\u00e4digungsanspruch  besteht allerdings nicht, wenn man nach der R\u00fcckkehr aus einem  Risikogebiet ohne staatliche Anordnung freiwillig in Quarant\u00e4ne geht.  Probleme kann es auch geben, wenn ich an Covid-19 erkranke, weil ich  Urlaub in einem Risikogebiet gemacht habe. Denn der grunds\u00e4tzliche  Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit kann erl\u00f6schen, wenn man  diese selbst verschuldet hat. Letzteres gelte laut Bundesarbeitsgericht,  wenn man \u201ein erheblichem Ma\u00dfe gegen die von einem verst\u00e4ndigen Menschen  im eigenen Interesse zu erwartete Verhaltensweise verst\u00f6\u00dft\u201c, so der  DGB. Der aber auch darauf hinweist, dass sich gem\u00e4\u00df der Rechtsprechung  noch nicht abschlie\u00dfend beurteilen l\u00e4sst, ob dieses Ma\u00df erreicht ist,  wenn man bewusst in ein Risikogebiet mit Reisewarnung f\u00e4hrt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Wenn mein kleines Kind in Quarant\u00e4ne muss, weil es in Kita oder  Schule einen Corona-Fall gibt, es selbst aber nicht krank ist: Habe ich  Anspruch auf Kinderbetreuungstage oder muss ich Urlaub nehmen?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u201eSollte das Kind in Quarant\u00e4ne m\u00fcssen, kann der Arbeitnehmer  Kinderbetreuungstage nehmen\u201c, sagt Anwalt C\u00e4sar-Preller. \u00c4hnlich sieht  das sein Kollege Thorsten Ruppel. So habe der Arbeitnehmer gem\u00e4\u00df  Paragraf 616 BGB auch dann Anspruch auf Verg\u00fctung, \u201ewenn er f\u00fcr eine  verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig nicht erhebliche Zeit\u201c aus einem pers\u00f6nlichen Grund  verhindert ist. Dazu geh\u00f6re auch die Betreuung von Kindern. Allerdings  sei es umstritten, was unter einer \u201everh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig nicht erheblichen  Zeit\u201c zu verstehen sei.              <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Habe ich ein Recht darauf, meinen genehmigten  Urlaub wieder zu stornieren, wenn ich ihn nicht antrete, weil f\u00fcr das  betreffenden Land wegen Corona jetzt eine Reisewarnung ausgesprochen  worden ist?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Auch hier ein klares Nein. Ein Recht, den bereits bewilligten Urlaub zu  stornieren, gebe es nicht, so der DGB. Sei der Urlaub erst einmal  gew\u00e4hrt, k\u00f6nne er nicht einseitig vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer  widerrufen werden. \u201eSie k\u00f6nnen insoweit nur auf Kulanz Ihres  Arbeitgebers hoffen\u201c. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Darf mein Arbeitgeber mich in Urlaub schicken, weil es wegen der Pandemie nicht gen\u00fcgend zu tun gibt?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nach Angaben des DGB darf er das nicht so einfach tun. Grunds\u00e4tzlich  m\u00fcsse der Arbeitgeber die Urlaubsw\u00fcnsche der Arbeitnehmer  ber\u00fccksichtigen, \u201ees sei denn, dass dringende betriebliche Belange oder  Urlaubsw\u00fcnsche anderer Arbeitnehmer entgegenstehen\u201c. Das  Verbraucherportal Finanztip weist indes darauf hin, dass der Arbeitgeber  Betriebsferien oder Betriebsurlaub anordnen darf \u2013 \u201efalls es einen  Betriebsrat gibt, allerdings nur mit dessen Zustimmung\u201c. Und dass man  sich etwa auch auf das Abfeiern von \u00dcberstunden einigen kann.              <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">              <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">                                                                       <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Artikel von Ralf Heidenreich &#8211; Wiesbadener Kurier, https:\/\/www.wiesbadener-kurier.de\/wirtschaft\/wirtschaft-ueberregional\/urlaub-in-corona-zeiten-was-arbeitnehmer-wissen-mussen_22417572 Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, wohin ich in Urlaub fahre? Darf er sich weigern, das Gehalt auszahlen, wenn ich in Quarant\u00e4ne bin? Urlaub in Corona-Zeiten &#8211; wir kl\u00e4ren auf. FRANKFURT \/ WIESBADEN &#8211; Weltweit steigen die Corona-Infektionszahlen sprunghaft an. Die Zahl der Risikogebiete w\u00e4chst entsprechend. Was Arbeitnehmer [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_et_pb_use_builder":"","_et_pb_old_content":"","_et_gb_content_width":"","footnotes":""},"categories":[4,3],"tags":[],"class_list":["post-13191","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-arbeitsrecht","category-corona-anwalt"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.impfsch\u00e4den-corona.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/13191","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.impfsch\u00e4den-corona.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.impfsch\u00e4den-corona.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.impfsch\u00e4den-corona.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.impfsch\u00e4den-corona.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=13191"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.impfsch\u00e4den-corona.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/13191\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.impfsch\u00e4den-corona.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=13191"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.impfsch\u00e4den-corona.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=13191"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.impfsch\u00e4den-corona.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=13191"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}