{"id":12918,"date":"2020-05-15T11:08:58","date_gmt":"2020-05-15T09:08:58","guid":{"rendered":"http:\/\/www.caesar-preller.de\/?p=12918"},"modified":"2020-05-15T11:08:58","modified_gmt":"2020-05-15T09:08:58","slug":"wegen-corona-die-reise-absagen-das-sind-ihre-rechte","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.impfsch\u00e4den-corona.de\/?p=12918","title":{"rendered":"Wegen Corona die Reise absagen? Das sind Ihre Rechte!"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><br> Die Coronakrise h\u00e4lt die ganze Welt in Atem. Durch die massiven Einschr\u00e4nkungen sind zahlreiche Touristen gezwungen, ihre Reise abzusagen. Die ohnehin arg gebeutelten Reiseveranstalter versuchen nun nat\u00fcrlich, ihre Kunden mit Reisegutscheinenan ihr Unternehmen zu binden. Doch ist es immer rechtens, den abgesagten Urlaub mittels Gutscheinen zur\u00fcckzuzahlen?<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Ihre Rechte bei ausgefallener Reise w\u00e4hrend der Coronakrise <\/strong><br><br>Zahllose Urlauber haben sich auf einen sch\u00f6nen Sommerurlaub 2020 gefreut. Nicht wenige haben lange auf den Traumurlaub gespart und schon im vergangenen Jahr g\u00fcnstige Fr\u00fchbucherangebote wahrgenommen. Doch f\u00fcr den Sommer 2020 bleiben die Flugh\u00e4fen so gut wie leer. Das Covid19 Virus h\u00e4lt die Grenzen geschlossen, in vielen L\u00e4ndern herrschen strenge Quarant\u00e4nebestimmung, sodass ein unbeschwerter Urlaub nicht m\u00f6glich ist. Joachim C\u00e4sar-Preller, Reiseanwalt aus Wiesbaden, sieht die Reiseveranstalter ganz klar in der Pflicht. Als Spezialist f\u00fcr Reiserecht in Wiesbaden sagt der Jurist, dass die Reiseveranstalter von sich aus ihre Kunden kontaktieren m\u00fcssen und Zahlungen, die f\u00fcr eine Reise get\u00e4tigt wurden, innerhalb von 14 Tagen selbstst\u00e4ndig zur\u00fcckzahlen. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Abgesagte Corona Reise, Geld zur\u00fcck <\/strong><br><br>Die Touristen sind verunsichert. Die Lage in den einzelnen L\u00e4ndern k\u00f6nnen sich jeden Tag \u00e4ndern. Deutschland ist im Vergleich zu anderen L\u00e4ndern weniger stark von der Pandemie betroffen als zum Beispiel Spanien oder Gro\u00dfbritannien. <br><br>Zahllose Urlaubsreisen mussten bereits abgesagt werden und werden im Laufe des Sommers noch abgesagt. <br><br>F\u00fcr den Kunden der Reiseveranstalter, so sagt es der Anwalt Wiesbaden ist die Situation eindeutig. Wird die Reise seitens Veranstalter storniert, hat dieser die geleistete Zahlung innerhalb von 2 Wochen zur\u00fcckzuzahlen. <br>Sicherlich sind selbst die gro\u00dfen Reiseveranstalter derzeit sehr strapaziert, nichtsdestotrotz, so Joachim C\u00e4sar-Preller, Reiseanwalt aus Wiesbaden, k\u00f6nnen Sie Ihre Rechte geltend machen. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Gutscheine m\u00fcssen nicht akzeptiert werden<\/strong><br><br>Um finanziell vorerst entlastet zu werden und Kunden langfristig an sich binden zu k\u00f6nnen, bieten Reiseveranstalter Ihren Kunden f\u00fcr ausgefallene Reisen Gutscheine an. Dabei sagt der Fachmann f\u00fcr Reiserecht aus Wiesbaden ganz klar, dass die Erstattung durch Gutscheine nicht akzeptiert werden muss. In einem Pr\u00e4zedenzfall muss der Veranstalter FTI seinem Kunden den ausgefallenen Urlaub finanziell erstatten. F\u00fcr die ausgefallene Corona Reise Geld zur\u00fcck verlangen ist also das Recht des Reisenden, so der auf Reiserecht spezialisierte Anwalt aus Wiesbaden. <br>Ein Gutschein oder die Umbuchung kann jedoch vom Reisenden akzeptiert werden. <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Coronakrise h\u00e4lt die ganze Welt in Atem. Durch die massiven Einschr\u00e4nkungen sind zahlreiche Touristen gezwungen, ihre Reise abzusagen. Die ohnehin arg gebeutelten Reiseveranstalter versuchen nun nat\u00fcrlich, ihre Kunden mit Reisegutscheinenan ihr Unternehmen zu binden. Doch ist es immer rechtens, den abgesagten Urlaub mittels Gutscheinen zur\u00fcckzuzahlen? 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