Das Landgericht Mainz hat den Termin für die Urteilsverkündung auf den 21. August festgesetzt. Ein Zivilprozess, einer der ersten dieser Art, begann am Montag vor dem Landgericht Mainz. Eine Frau reichte eine Klage gegen den schwedisch-britischen Arzneimittelhersteller Astrazeneca ein und fordert Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 150.000 Euro. Eine Gerichtssprecherin gab bekannt, dass beide Parteien am ersten Verhandlungstag keine Einigung erzielt haben. Daher hat das Gericht den 21. August als Termin für die Verkündung des Urteils festgelegt.
Die Sprecherin erklärte, dass das Gericht an diesem Tag entweder einen Beweisbeschluss verkünden könnte, der eine Untersuchung zur Feststellung des Impfschadens anordnet, oder die Klage abweist. In der Klage behauptet die Frau, dass sie seit ihrer COVID-Impfung im März 2021 unter Hörverlusten aufgrund einer Thrombose im Ohr leidet und seitdem auf einem Ohr taub ist.
Am Landgericht Mainz sind weitere Zivilverfahren gegen verschiedene Impfstoffhersteller anhängig, jedoch wurden dafür noch keine Termine festgelegt. Im April wurde bekannt, dass das Landgericht in Hof, Bayern, im Januar eine Klage auf Schadensersatz gegen Astrazeneca wegen Impfschäden abgewiesen hatte. Die Richter damals urteilten, dass der Nutzen der Impfung die Risiken überwiege.
Im März 2021 hatte die deutsche Bundesregierung die Verwendung des Astrazeneca-Impfstoffs vorübergehend ausgesetzt, nachdem vereinzelte Fälle von Blutgerinnseln in zeitlichem Zusammenhang mit der Impfung bekannt geworden waren. Die Empfehlung der Ständigen Impfkommission zu dem Impfstoff “Vaxzevria” wurde mehrmals geändert. Mittlerweile wird dieser Impfstoff in Deutschland nicht mehr verwendet.