Während über die einrichtungsbezogene Impfpflicht, sowie über die allgemeine Impflicht noch gestritten wird, so besteht für alle Soldaten schon immer eine Impfpflicht. Jetzt ist es so, dass natürlich auch unter den geimpften Soldaten Impfschäden aufgetreten sind. Im Verteidigungsministerium in Berlin ist einst eine Stabstelle eingerichtet worden, die sich ausschließlich mit der Abwehr von Impfschäden beschäftigt, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Die Bundeswehr versucht angestrengt, das Thema Impfschäden von sich fernzuhalten. Dies im Übrigen aus gutem Grunde, da im Bereich der Bundeswehr die Impfpflicht besteht. Wenn es dann zu Impfschäden kommt, muss der Staat haften. Wir, die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller, vertritt bereits Soldaten, die nach einer Impfung, Impfschäden davongetragen haben, gegen die Bundeswehr bzw. die Bundesrepublik Deutschland.
Hier steht der sogenannte Amtshaftungsanspruch auf Seiten der Soldaten. Obwohl die Bundeswehr gegenüber ihren Soldaten eine hohe Fürsorgepflicht hat, ist es so: Impfschäden werden nicht ernst genommen, es wird versucht sie unter den Teppich zu kehren oder den betroffenen Soldaten werden psychische Krankheiten angedichtet. Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller lässt sich natürlich nicht abhalten, die berechtigten Ansprüche der Soldaten zu verfolgen. Wer ebenfalls als Soldat der Bundeswehr hiervon betroffen ist, kann sich gerne zu einem kostenfreien Orientierungsgespräch unter der deutschlandweiten Telefonnummer 0611-450230 melden. Selbstverständlich werden alle Angaben vertraulich behandelt.
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht