Vor einigen Tagen hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht verfassungsgemäß ist. Es stellt sich natürlich die Frage, ob damit alles geklärt ist. Viele Betroffene des Gesundheitswesens haben Angst vor Impfschäden und sehen sich dadurch ungerecht behandelt, dass nach der einrichtungsbezogenen Impfpflicht es keine allgemeine Impfpflicht gegeben hat. Im Übrigen ist der derzeitige verfügbare Impfstoff nicht geeignet, um sich selbst vor einer Coronainfektion zu schützen bzw. davor zu schützen, dass man andere ansteckt, sagt Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Trotzdem hat das Bundesverfassungsgericht gesprochen, und es ist trotzdem alles offen. Zwar ist das Gesetz als solches verfassungsgemäß, jedoch muss es auf jeden Einzelfall seine Anwendung finden. Letztendlich ist eine Entscheidung z. B. über ein Beschäftigungsverbot oder ein Betretungsverbot eine Ermessensentscheidung geblieben. Es muss also seitens der Behörde in jedem Einzelfall eine Ermessensentscheidung getroffen werden, und das heißt, wenn die wichtigen Gründe im Einzelfall überwiegen, darf es weder ein Beschäftigungsverbot noch ein Betretungsverbot geben.

Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller empfiehlt deshalb jedem Betroffenen, der sich nicht freiwillig impfen lassen möchte, sich einer anwaltlichen Beratung zu versichern. Wir bieten als Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller ein kostenfreies Orientierungsgespräch an. Bitte vereinbaren Sie unter der deutschlandweiten Telefonnummer 0611-450230 einen Termin.

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht