Mit Einführung des neuen Infektionsschutzgesetzes im März 2022 wurde die wohl größte Befürchtung für viele Menschen, die in dem Gesundheitswesen tätig sind, wahr. All diejenigen, die in Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeheimen und sonstigen Pflegeeinrichtungen tätig sind, werden derzeit dazu aufgefordert, einen Impfnachweis, einen Genesenennachweis oder ein ärztliches Zeugnis über eine etwaige Impfunfähigkeit vorzulegen. Für den Fall der Nichtvorlage des Nachweises wird den Betroffenen die Auferlegung einer Geldbuße oder einer Zutrittsuntersagung angedroht. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, wegen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht einen Anwalt zu beauftragen.

Einen Anwalt für die einrichtungsbezogene Impfpflicht beauftragen?

Sind auch Sie von einem solchen Bescheid des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes betroffen, so macht es Sinn, wegen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht einen Anwalt zu konsultieren. Denn es handelt sich bei der Zutrittsuntersagung um eine Ermessensentscheidung. Dies bedeutet, dass das zuständige Gesundheitsamt eine umfassende Einzelfallprüfung durchführen muss. Die Untersagung müsste verhältnismäßig sein. Dies dürfte jedoch in fast keinem der Fälle zutreffen.

Im Gesundheitswesen mangelt es schon lange an Personal. Würden nunmehr alle Personen, die von einer solch möglichen Zutrittsuntersagung betroffen sind, faktisch ihren Arbeitsplatz verlieren, so stünde unser Gesundheitssystem vor dem Zusammenbruch. Das Interesse der Allgemeinheit an der Aufrechterhaltung des Systems und der Gewährleistung medizinischer Versorgung dürfte in jedem Fall mit erheblichem Gewicht überwiegen. Sich gegen die einrichtungsbezogene Impfplicht mithilfe eines Anwalts zur Wehr zu setzen, ist daher jedem Betroffenen anzuraten.

Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller unterstützt Sie in dieser und vielen weiteren Rechtsangelegenheiten gerne. Wir beraten seit 25 Jahren und freuen uns, Ihnen bei einem kostenlosen Orientierungsgespräch Lösungsmöglichkeiten für Ihr individuelles Problem anbieten zu können. Einen Termin können Sie deutschlandweit unter der Rufnummer 0611 450230 vereinbaren.