Grundsätzlich bestimmt der Mieter, wen er in seine Wohnung lässt. Nach Vereinbarung und den wesentlichen zeitlichen Vorgaben des Mieters muss man wohl zweimal im Jahr dem Vermieter die Gelegenheit geben, die Wohnung zu besichtigen, um den mängelfreien Zustand feststellen zu können. Auch muss der Mieter, für den Fall, dass der Vermieter die Wohnung oder das Haus verkaufen möchte, potenziellen Kaufinteressenten Zugang zur Mietwohnung geben.
Wie sieht es aber aus, wenn der Vermieter verlangt, dass Handwerker in die Wohnung kommen sollen. Dies ist nur möglich bei Schäden in der Mietwohnung, sagt Rechtsanwalt Cäsar-Preller. Das bedeutet, dass Handwerker nicht einfach so auf Verdacht in die Wohnung gelassen werden müssen, sondern es muss immer einen triftigen Grund geben. Dann allerdings empfiehlt Herr Rechtsanwalt Cäsar-Preller, dass der Mieter zu seinen Zeitvorstellungen werktags, unter dem Tage, Handwerkern des Vermieters Zugriff zu seiner Mietwohnung gewährt. Auch die aktuelle Corona Lage mit seinen Beschränkungen ändert an dieser Verpflichtung erst einmal nichts, sagt Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
Ein Videotipp für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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