Viele Firmen stehen vor existentiellen Bedrohungen durch den Corona Virus.
Meine Kanzlei berät seit über zwanzig Jahren Firmen die von der Insolvenz bedroht sind.
Wir können auch dabei unterstützen über Kurzarbeitergeld, Entschädigungen über das Infektionsschutzgesetz oder über Regelbeschaffungen, Kosteneinsparungen vorzunehmen bzw. wie die Liquidität beschaffen bleibt.
Auch gehört es bei mir, als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, selbstverständlich mit dazu, Gesprächen in der Krise mit Ihren Banken zu führen, um beispielsweise Überbrückungshilfen zu bekommen.
Wir stehen gerne für Beratungen hierzu bereit.
Ich denke, dass hier ein persönliches Gespräch hier der richtige Weg ist.
Bitte setzen Sie sich doch mit mir und meiner Rechtsanwaltskanzlei telefonisch unter 0611-450230 in Verbindungen und vereinbaren Sie einen Termin.
Bringen Sie doch bestenfalls zu diesem Termin schon wichtige Unterlagen mit.
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht